Die bisher üblichen Krankmeldungen in Papierform wird es künftig nicht mehr geben.
Noch werden Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters mit dem „gelben Schein“ informiert, also mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier.
Das soll sich zukünftig ändern.
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den „gelben Schein“ und soll Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer bringen.
Diese Änderung sollte bereits ab dem 01.01.2022 eingeführt werden.
Aufgrund der Pandemie wollte man jedoch die Ärzte nicht noch zusätzlich belasten und hat den verpflichtenden Start der eAU auf den 01.07.2022 verschoben.
Am 01.01.2022 startete hierzu allerdings bereits die Pilotierungsphase.
Die Krankmeldung wird zukünftig direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt.
Der Arbeitgeber bzw. wir als Ihre Lohnabrechnungsstelle erhalten dann über das Lohnabrechnungsprogramm automatisiert die gemeldeten Krankheitstage zurückgemeldet.
Ausgenommen von der eAU sind aktuell noch die privat versicherten Arbeitnehmer.