Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € / Stunde.
Bei einer 40-Stunden Woche muss das monatliche Bruttogehalt somit mindestens 1.700,82 € betragen.
Die Berechnungsformel dazu lautet: 40 Std. x 4,33 Wochen x 9,82 € = 1.700,82 € brutto pro Monat
Daraus ergeben sich exemplarisch die folgenden Mindest-Gehälter (gerundet):
40 Std./Woche 1.700,82 €
30 Std./Woche 1.275,62 €
20 Std./Woche 850,41 €
Bei einem Minijob ergibt sich durch den neuen Mindestlohn eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 10,58 Stunden bzw. 45,8 Std. pro Monat.
(450 €/Monat / 4,33 Wochen / 9,82 € = 10,58 Std.)