Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € / Stunde.

Bei einer 40-Stunden Woche muss das monatliche Bruttogehalt somit mindestens 1.700,82 € betragen.

 

Die Berechnungsformel dazu lautet:             40 Std. x 4,33 Wochen x 9,82 € = 1.700,82 € brutto pro Monat

 

Daraus ergeben sich exemplarisch die folgenden Mindest-Gehälter (gerundet):

40 Std./Woche                                               1.700,82 €

30 Std./Woche                                               1.275,62 €

20 Std./Woche                                                  850,41 €

 

Bei einem Minijob ergibt sich durch den neuen Mindestlohn eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 10,58 Stunden bzw. 45,8 Std. pro Monat.

(450 €/Monat / 4,33 Wochen / 9,82 € = 10,58 Std.)