Ab dem 01.07.2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 €/Stunde.

Bei einer 40-Stunden Woche muss das monatliche Bruttogehalt somit mindestens 1.663 € betragen.

 

Die Berechnungsformel dazu lautet:             40 Std. x 4,33 Wochen x 9,60 € = 1.663 € brutto pro Monat

 

Daraus ergeben sich exemplarisch die folgenden Mindest-Gehälter (gerundet):

40 Std./Woche                                               1.663 €

30 Std./Woche                                               1.248 €

20 Std./Woche                                                  832 €

 

Bei einem Minijob ergibt sich durch den neuen Mindestlohn eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 10,8 Stunden bzw. 46,8 Std. pro Monat.

(450 €/Monat / 4,33 Wochen / 9,60 € = 10,8 Std.)