Ab dem 01.07.2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 €/Stunde.
Bei einer 40-Stunden Woche muss das monatliche Bruttogehalt somit mindestens 1.663 € betragen.
Die Berechnungsformel dazu lautet: 40 Std. x 4,33 Wochen x 9,60 € = 1.663 € brutto pro Monat
Daraus ergeben sich exemplarisch die folgenden Mindest-Gehälter (gerundet):
40 Std./Woche 1.663 €
30 Std./Woche 1.248 €
20 Std./Woche 832 €
Bei einem Minijob ergibt sich durch den neuen Mindestlohn eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 10,8 Stunden bzw. 46,8 Std. pro Monat.
(450 €/Monat / 4,33 Wochen / 9,60 € = 10,8 Std.)