Seit dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber die Steuer-ID aller gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.
Egal ob der Arbeitgeber eine pauschale oder individuelle Besteuerung vornimmt.

Laut Minijob-Zentrale muss der Arbeitgeber in der Datenübermittlung ebenfalls die Art der Versteuerung angeben.