In der Corona-Krise stellen sich ganz allgemeine Fragen zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Im Idealfall wirken auch im Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen und zeigen sich solidarisch durch möglichst flexible Gestaltungen und beiderseitige Zugeständnisse. Im Zweifel handelt es sich am Ende bei Streitigkeiten möglicherweise gezwungenermaßen um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Aus Anlass der Folgen des Corona-Virus können sich unsere Mandanten das nachfolgende PDF-Dokument mit Informationen herunterladen: