ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­lastungen für be­sonders von der Corona-Pan­demie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Da­zu weiten sie die Mö­glich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­bedingte Teil-Lockdown in den Monaten No­vem­ber und De­zember.

Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link:

Antrag auf rückwirkende Freistellung einer Betriebsstätte wegen behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (rundfunkbeitrag.de)