Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit Anfang April 2020 einen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000.-€ für bestimmte Unternehmensberatungsleistungen ohne Eigenanteil beantragen.

Die bestehende Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde diesbezüglich geändert und das Programm ausgeweitet.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dessen Webseite können weitere Informationen entnommen werden (http://www.bafa.de).