Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein Konjunkturpaket beschlossen. Teil davon ist unter anderem der sogenannte „Kinderbonus“.
- Wer hat Anspruch auf den „Kinderbonus“?
Grundsätzlich gilt, dass jedes Kind, welches die Berechtigung auf Kindergeld besitzt, den einmaligen Bonus in Höhe von 300 Euro bekommt.
Der „Kinderbonus“ wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. - Wann wird der Bonus ausbezahlt?
Der Auszahlungstermin ist aktuell noch nicht bekannt. Es wird vermutet, dass die Auszahlung bereits Anfang Juli 2020 sein wird. - Welche Unterstützung gibt es für Alleinerziehende?
Für alleinerziehende Eltern wurde der Steuerfreibetrag von 1908 Euro auf 4000 Euro angehoben. - Gibt es eine Anrechnung auf Arbeitslosen- oder Wohngeld?
Nein, auch nicht auf die Grundsicherung.