Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (KUG) betrifft Beschäftigte, die einen längeren Zeitraum wegen der Corona-Krise von Kurzarbeit (mindestens 50%) betroffen sind.
Diese erhalten ab dem 4. Monat KUG in Höhe von 70% des entgangenen Netto-Entgelts und ab dem 7. Monat 80%.
Bei Haushalten mit Kindern sind es ab dem 4. Monat 77% und ab dem 7. Monat 87%.

Die Neuregelung soll in Kürze geschaffen werden und nur bis zum 31.12.2020 gelten.