Jeder hat schon einmal etwas von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehört. Es handelt
sich dabei um Einstufungen im Rahmen der Frage des „Verschuldens“ – also bei der Frage, ob einem
Menschen sein Verhalten (Tun oder Unterlassen) auch tatsächlich und inwieweit angelastet werden
kann. Dieser Prüfungspunkt „Verschulden“ im Rahmen einer Schadensersatzhaftung ist sehr wichtig
und oft ausschlaggebend.
Einen Überblick hierzu erhalten Sie in der folgenden PDF-Datei.