Kassenführung bei elektronischer Registrierkasse
Ab dem Jahr 2020 gelten weitere verschärfte Regelungen bei der Nutzung einer elektronischen Registrierkasse.
Im Vorfeld hat es hinsichtlich der Forderungen der Finanzverwaltung und deren Umsetzung durch die Kassenhersteller Zeitprobleme gegeben. Es wurde deswegen vom Bundesministerium der Finanzen am 06.11.2019 eine sog. Nichtbeanstandungsregelung mit einer Übergangszeit bis zum 30.09.2020 erlassen .
Alle betroffenen Mandanten werden wir in Kürze mit einem dann aktuellen Mandanten-Informationsschreiben benachrichtigen.