Der Gesetzgeber arbeitet gerade an einem Klimaschutzgesetz. Darin ist eine Förderung für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände enthalten.

Mit bis zu 20 % gefördert werden soll z. B. der Austausch von Heizungen, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden bei Ihrer eigengenutzten Immobilie.

Die Kosten der Maßnahme können voraussichtlich über drei Jahre verteilt bei Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden.

Die Förderung sollte für Maßnahmen gelten, die nach dem 31.12.2019 begonnen werden.

Aktuell hat der Bundesrat die Einführung dieser Regelung allerdings gestoppt, da strittig ist, wie die Verteilung der Kosten zwischen Bund und Länder aussehen werden.