Ab dem 01.01.2020 schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde vor.
Durch die Festlegung der Minijob Grenze auf 450,00 € / Monat, bedeutet die Erhöhung des Mindestlohnes einer Verringerung der Arbeitszeit. Bei Aushilfen ergibt sich deswegen ein maximaler Stundeneinsatz von 48 Std. / Monat.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitseinsätze und die Einzelnachweise ab 2020 darauf abgestimmt sind.