Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet ab 07.09.2020 kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen eine neue Investitionsförderung mit finanziellen Zuschüssen an.
Zuschüsse gibt es unter anderem für Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.
Dieser muss
- das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreiben
- die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutern
- den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele zeigen, die mit der Investition erreicht werden sollen
- beispielsweise darstellen, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition verstärkt wird.
Außerdem:
- das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt
- das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
- nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
- das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
[Quelle: Fachinformation der Steuerberaterkammer Nürnberg]