Rechtsberatung
Wir sind als Steuerberater und Rechtsanwälte natürlich auf das Steuerrecht spezialisiert. Unser Ansatz ist aber der, dass wir unseren laufenden Steuerberatungsmandaten auch gerade in angrenzenden Rechtsgebieten, etwa dem Arbeitsrecht oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht, hochqualifizierte Rechtsberatung anbieten wollen. Auch das Immobilienrecht spielt heute und bei unseren Mandanten sehr häufig eine große Rolle. Schließlich kommt der breitere Ansatz auch bei der Beratung im Hinblick auf Nachfolgeregelungen zum Tragen.
Neben diesen Beratungsschwerpunkten können Sie sich aber ganz grundsätzlich in Fragen des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts an uns wenden.
Beratungsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Als Unternehmer werden Sie in vielen Fällen mit dem Arbeitsrecht konfrontiert. Wir begleiten Sie in allen Phasen eines Anstellungsverhältnisses – von der Einstellung bis zur Kündigung. Auch unterstützen wir Sie bei Abfindungsverhandlungen oder bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft.
Unternehmensrecht
Als Ihre Unternehmensberater haben wir mehr als nur das Steuerrecht im Blick. Bereits bei der Wahl der Gesellschaftsform prüfen wir sorgfältig alle rechtlichen Aspekte. Im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit verstehen wir uns bei rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen als Ihr vertrauensvoller erster Ansprechpartner.
Erben und Nachfolge
Das Erbrecht regelt, wer Ihr privates und betriebliches Vermögen nach Ihrem Tod erhält und in welchem Umfang dies geschieht. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages. Ziel ist es, den Übergang Ihres Vermögens möglichst optimal umzusetzen und zu gestalten. Gerade auch steuerrechtlich.
Vereinsrecht
Auch aufgrund des eigenen großen ehrenamtlichen Engagements von HES betreuen wir eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden. Die Komplexität der Beratung ist in diesem Bereich aufgrund der vier Sphären des Vereinssteuerrechts sogar noch größer als üblich. Die Frage der Gemeinnützigkeit spielt häufig eine entscheidende Rolle.