Arbeitsrecht
HES bietet Ihrem Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts individuelle Lösungen an. Durch die Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht ist eine jährlich verpflichtende Weiterbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewährleistet. Angesichts des Einflusses der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine stete Fortbildung auch sehr wichtig.
Im Rahmen der laufenden Steuerberatung übernehmen wir regelmäßig auch Ihre Lohnbuchhaltung. Und dabei können wir Ihnen zusätzlich arbeitsrechtliche Beratung anbieten.
Umgekehrt beraten wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aber auch nicht nur Unternehmer. Wenn Ihnen z.B. als Arbeitnehmer gekündigt wurde, reichen wir für Sie Kündigungsschutzklage ein.
Tätigkeitsbereiche Arbeitsrecht:
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Erstellung von Dienstverträgen
- Begleitung bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen
- Arbeitsrechtliche Beratung (BUrlG, ArbZG, MiLoG usw.)
- Gerichtliche Vertretung (Kündigungsschutzklagen usw.)
- Beratung im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz, Tarifrecht)
- Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Personalvertretungsrecht