Erbrecht und Nachfolgeplanung
Nach einem Erbfall kommt es leider häufig auch zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Viele rechtliche Themen müssen geklärt werden. Durch frühzeitige Begleitung durch einen Berater lassen sich Konflikte vermeiden oder zumindest eindämmen.
Bei der aktiven Nachfolgeplanung von Privatpersonen und Unternehmerfamilien gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir begleiten und beraten Sie hier gerne. Gerade die Kombination von Steuerrecht und Erbrecht ist hier oft sehr wichtig.
Bei Unternehmensnachfolgen handelt es sich um komplexe Prozesse, für welche in der Regel mindestens 9-12 Monate einzuplanen sind. Häufig erfolgt in diesem Bereich eine sehr enge Zusammenarbeit mit Notaren, Banken und auch M&A-Beratern. Eine fühzeitige Beschäftigung mit dem Thema ist zu empfehlen, da so gerade bei externen Nachfolgern der Unternehmenswert leichter positiv beeinflusst werden kann.
Tätigkeitsbereiche Nachfolgeplanung:
- Beratung bei ersten Nachfolgeüberlegungen
- Übergabeverträge zwischen Übergeber und Übernehmer
- Steueroptimale Grundstücksübertragungen (Privatvermögen, Betriebsvermögen)
- Unterstützung bei der Gründung von Familiengesellschaften (sog. Familienpool)
- Beratung zu Testamenten und Erbverträgen; auch und gerade für Unternehmer
- Beratung zu Vorsorgevollmachten für Unternehmer
- Beratung und Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verringerung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
Tätigkeitsbereiche Erbrecht:
- Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
- Pflichtteilsansprüche: Geltendmachung und Abwehr
- Erbscheine beantragen
- Anwaltliche Vertretung im Erbrecht