Wenn Ihre Arbeitnehmer erkrankt sind, müssen Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) das Gehalt für die Dauer von sechs Wochen weiterzahlen. Um in diesem Bereich Ihr Unternehmerrisiko abzumildern, gibt es die sog. Umlagepflicht für kleine Arbeitgeber (bis 30 Beschäftigte). Gegen einen kleinen monatlichen Pflichtbeitrag erhalten Sie im Krankheitsfall das von Ihnen weitergezahlte Gehalt zum Teil erstattet.

Bitte denken Sie deswegen daran, uns im Rahmen der Lohnbuchhaltung immer mittzuteilen, wann Ihre Arbeitnehmer erkrankt sind. Das gilt auch für diejenigen Krankheitstage für die arbeitsrechtlich noch keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Auch für Minijobs kann bei Erkrankung des Arbeitnehmers eine Lohnfortzahlungserstattung beantragt werden.

Übrigens: Sie können jederzeit eine AU-Bescheinigung von Ihrem Arbeitnehmer vom ersten Tag an verlangen.