Steuerberatung
Immer wieder wird behauptet, dass die weltweite Steuerliteratur zu ca. 80 % aus Deutschland stammt.
Das ist falsch: es sind wohl zwischen 10-15 % (Quelle: International Bureau of Fiscal Documentation in Amsterdam; Der Spiegel; DIW).
Nichtsdestotrotz stellte Johann Wolfgang von Goethe, Jurist und Dichter, schon im Jahr 1832 fest:
„Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.“
Nicht nur, aber insbesondere das Steuerrecht stellt den Bürger hierbei vor besondere Herausforderungen und Mitwirkungspflichten. Den unternehmerischen Bürger gar noch mehr. Ihn treffen nicht nur die steuerrechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen, sondern auch arbeitsrechtliche Fragestellungen, vermehrt datenschutzrechtliche Probleme und nicht zu vergessen der Verbraucherschutz.
Vermehrte Aufzeichnungspflichten in allen rechtlichen Bereichen machen es Unternehmern, egal welcher Größenordnung, nicht einfacher, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.
Wir führen Sie mit unserer Erfahrung nicht nur durch den Steuerdschungel, sondern beraten und begleiten Sie, wenn es einmal zu Problemen kommt, auch im Steuerstreit gegenüber dem Finanzamt und vor Finanzgerichten.
Unsere Kombination von Rechts- und Steuerberatung ist hier Grundvoraussetzung. Unser Blick über den Tellerrand kann entscheidend werden.
Die Steuerfahndung kommt heute leider schneller als noch vor Jahren zu Verdächtigungen der Steuerhinterziehung. Hier sind strafrechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse gleichermaßen erforderlich. Wir können hier zusammen mit renommierten Strafrechtlern aus Nürnberg hervorragende Vertretung anbieten.
Beratungsschwerpunkte
Non-Profit-Organisationen
Die laufende Steuerberatung von Vereinen stellt ein Spezialgebiet dar. Besonders zu beachten ist das sog. Gemeinnützigkeitsrecht. Steuerrechtlich wird der Verein – im Gegensatz zu normalen Unternehmen – in vier steuerlichen Sphären tätig. Jeweils mit unterschiedlichen steuerrechtlichen Konsequenzen.
Weitere Bereiche
Betriebsprüfung
Die Finanzämter prüfen in regelmäßigen Abständen verschiedene Unternehmen. Es werden immer drei Veranlagungsjahre von einem Prüfer unter die Lupe genommen. Im Rahmen einer Schlussbesprechung werden die Ergebnisse des Prüfers diskutiert, bevor ein Prüfungsbericht und daraufhin ggf. geänderte Bescheide erlassen werden.