Ab dem 01.07.2019 erhöht sich die Gleitzone von bislang 850 € auf 1.300 €.
Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihnen bei einem Bruttogehalt bis 1.300 € zukünftig mehr Netto übrig bleibt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Beiträge zur Sozialversicherung innerhalb dieser Zone – allerdings nur für Ihre Arbeitnehmer – abgemildert werden.
Weiterhin wird ab dem 01.07.2019 sichergestellt, dass es durch die verminderten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich bis 1.300 € brutto nicht mehr zu später verminderten Rentenzahlungen kommt.