Vergütung

Transparenz.

Ein regelmäßiger offener Austausch über die entstehenden Kosten sowie zugehörige Zeit- und Tätigkeitsnachweise sind für uns selbstverständlich. Zusätzliche Arbeiten zur laufenden Steuerberatung rechnen wir regelmäßig vierteljährlich ab. Unsere Arbeit, die häufig geräuschlos und nur im Hintergrund stattfindet, wird für Sie so transparenter und die Kosten nachvollziehbar.

Honorarmanagement.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die laufende Steuerberatung orientieren wir uns bei allen Leistungen grds. an der sog. Mittelgebühr. Außergerichtlich sind außerdem auch Pauschal- und Zeitvereinbarungen möglich. So vereinbaren wir in unseren schriftlichen Beraterverträgen mit Ihnen Stundensätze für die verschiedenen Tätigkeiten. Unseren laufenden Steuerberatungsmandanten können wir dabei natürlich bessere Konditionen anbieten als Einmal-Mandaten. Bei gerichtlichen Streitigkeiten ist eine Vereinbarung unterhalb der gesetzlichen Gebührenvorgaben nicht erlaubt.

Erstberatung.

Bei einer Erstberatung vereinbaren Sie einen Termin mit uns in der Kanzlei und schildern uns möglichst genau und umfangreich Ihr Anliegen. Wir geben Ihnen daraufhin noch im Gespräch erste Einschätzungen und melden uns nach dem Termin ggf. auch noch einmal schriftlich bei Ihnen. Die Kosten für eine derartige Erstberatung beginnen ab 150 Euro netto. Damit ist die Erstberatung kalkulierbar und gibt beiden Seiten Aufschluss über das weitere Vorgehen.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Überblick