Anhebung der Pauschalen ab 2020
Ab dem Jahr 2020 erfolgt eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.
Bei 24-stündiger Abwesenheit erfolgt eine Erhöhung von 24 auf 28 Euro. Bei mehr als achstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten von 12 auf 14 Euro.
Bei Berufskraftfahrern gibt es bei mehrtägigen Reisen zudem eine neue steuerfreie Pauschale von zusätzlichen 8 Euro.